Haftpflichtkollision für Haustiere

Als Besitzer können Sie für Schäden, die ein Haustier im Straßenverkehr verursacht, haftbar gemacht werden. Dies liegt daran, dass Eigentümer für ihre Tiere verantwortlich sind. Allerdings muss dann nachgewiesen werden können, dass das Tier den Schaden verursacht hat; dies wird als Beweislast bezeichnet. Diese Schuld zu beweisen, ist oft nicht einfach. Mit einer Rechtsschutzversicherung erhalten Sie Hilfe bei der Wiedererlangung von Schadenersatz. Das bedeutet nicht, dass die versicherte Person Recht bekommt, aber sie wird in einer stärkeren Position sein. Im Gegenzug kann der Besitzer versuchen zu beweisen, dass der Schaden nicht durch das Haustier verursacht wurde. Bei Kollisionen mit Katzen ist oft nicht bekannt, wem die Katze gehört. Außerdem gehen Zusammenstöße mit Katzen leider oft nicht gut für die Tiere selbst aus. Wenn es zu einem Schaden kommt, wird ein Autofahrer nicht ohne weiteres daran denken, vom Besitzer eines solchen Tieres Schadenersatz zu verlangen. Wird ein Schaden durch einen Hund verursacht, ist wahrscheinlich ein Besitzer in der Nähe. Tatsächlich kann der Besitzer eines Tieres, das bei einem Zusammenstoß getötet oder verletzt wird, den Fahrer des Autos fast nie haftbar machen. Der Grund dafür ist die Haftung des Besitzers für das Tier. Wenn eine Person ein Tier absichtlich angefahren hat, sieht die Sache natürlich anders aus.

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Hunde- und Katzenversicherung

Wenn Ihr Haustier angefahren wurde und dabei einen Unfall verursacht hat, ist das Erste, was Sie hoffen, dass nichts Ernstes passiert ist. Leider hat der Fall Tier gegen Auto oft keine schönen Folgen für das Tier. Ist das Tier am Leben, aber es ist klar, dass ein Besuch beim Tierarzt notwendig ist? Dann wird Ihnen eine Katzen- oder Hundeversicherung von Nutzen sein. Je nachdem, wie umfangreich das von Ihnen gewählte Paket ist, können Sie sich damit für eine Menge an Leistungen versichern. Zum Beispiel Medikamente, Operationen, Röntgenaufnahmen, Bluttests und auch Euthanasie. Eine Hunde- und Katzenversicherung nützt nichts, wenn es um Schäden geht, die das Tier selbst verursacht. Hierfür werden Sie als Besitzer immer haftbar gemacht werden.

Zusammenstoß mit einem wilden Tier

Ist ein Autofahrer in einen Zusammenstoß mit einem Tier verwickelt, das plötzlich vor das Auto springt? In diesem Fall kommen zwei Arten von Tieren für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen in Betracht: wilde und domestizierte (d.h. Haus-)Tiere. Bei einem Zusammenstoß mit einem Wildtier kann der Fahrer seinen Anspruch über die Autoversicherung geltend machen, es sei denn, er ist nur haftpflichtversichert. Ein Versicherungsnehmer mit einer WA + Kasko- oder Vollkaskoversicherung kann die Schadenskosten, die durch einen Zusammenstoß mit einem Wildtier entstehen, über die Kfz-Versicherung geltend machen. Dies ist bei der Haftpflichtversicherung nicht der Fall, die nur für Schäden aufkommt, die Sie anderen zufügen. Wenn Sie in ein Wildtier fahren, müssen Sie dies der Polizei melden. Diese wird das Wildtiermanagement einsetzen, um das Tier zu finden, ihm zu helfen, es zu entfernen oder es von seinem Leid zu erlösen.

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