Fast 60 Prozent der niederländischen Haushalte haben ein Haustier, darunter 2,6 Millionen Katzen. Viele Katzenbesitzer fragen sich, ob ein Versicherer für Schäden am Hausrat aufkommt, die durch Katzen verursacht wurden. Nachdem Sie diesen Artikel gelesen haben, werden Sie wissen, wie das ist.

Durch Ihre eigene Katze verursachte Schäden

Die meisten Hausratversicherungen kommen nicht für Schäden auf, die Ihre Katze an Ihrem Hausrat verursacht, ganz gleich, wie umfassend die abgeschlossene Versicherung ist. Die Argumentation der Versicherer lautet, dass Sie als Versicherter wissen, dass Tiere im Haus einfach Risiken mit sich bringen. Daher tragen Sie die Verantwortung für Schäden, die von Katzen an Ihrem Hausrat verursacht werden. Dies gilt sowohl für Schäden, die von Ihrer eigenen Katze verursacht werden, als auch für Schäden, die von den Katzen anderer Personen verursacht werden, die Sie in Ihr Haus gelassen haben, wie z.B. Untermieter.

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Durch ‚Eindringlinge‘ verursachte Schäden

Anders verhält es sich, wenn die Katze ohne Ihre Zustimmung in Ihr Haus eingedrungen ist und Ihren Hausrat demoliert hat, z.B. wenn Sie die Tür im Sommer wegen der Hitze offen gelassen haben. In diesem Fall können Sie in der Regel mit einer Entschädigung durch den Hausratversicherer rechnen. Vor allem, wenn es sich bei dem Übeltäter um eine streunende Katze handelt oder Sie nicht wissen, wem das Tier gehört. Wenn Sie wissen, wem die Katze gehört, wird Ihnen die Haftpflichtversicherung dieser Person den Schaden an Ihrem Eigentum erstatten. Wenn Sie sicher sein wollen, dass Ihre Hausratversicherung durch Katzen verursachte Schäden abdeckt, lesen Sie die Versicherungsbedingungen sorgfältig durch oder wenden Sie sich an Ihren Versicherer.

Katze in der Hausratversicherung versichert

Obwohl Sie Ihre Katze als vollwertiges Familienmitglied mit eigener Persönlichkeit betrachten, sind Haustiere rechtlich gesehen keine Personen, sondern Besitztümer. Das bedeutet, dass Ihre Katze über Ihre Hausratversicherung gegen Schäden (Verletzungen oder Verlust) versichert ist, die durch unvorhergesehene und plötzliche Ereignisse verursacht werden. In der Praxis bedeutet dies übrigens, dass nur Schäden an Rassekatzen versichert sind. Rassekatzen haben angesichts der beträchtlichen Summe, die Sie normalerweise für sie bezahlen, auch einen finanziellen Wert und nicht nur einen emotionalen Wert. Wie Waren haben auch Tiere einen Marktwert oder einen Tageswert. Bei Schäden an sehr jungen Rassekatzen wird Ihnen der Neuwert ersetzt, aber ältere Katzen haben an Wert verloren und Sie erhalten den aktuellen Marktwert. Für Katzenliebhaber hört sich das natürlich sehr hart an und Sie können nur hoffen, dass Ihrer Katze nichts zustößt. Falls dies doch geschieht, wissen Sie, dass Sie sich in einigen Fällen auf Ihre Hausratversicherung berufen können. Wenn Sie keine Rassekatze haben, können Sie eine Katzenversicherung für die medizinischen Kosten Ihrer Katze abschließen.

Schäden am Eigentum anderer Personen durch Ihre Katze

Natürlich kann es auch passieren, dass Ihre Katze das Eigentum eines anderen demoliert. In diesem Fall sind Sie als Besitzer der Katze haftbar und die andere Partei kann über Ihre Haftpflichtversicherung für den Schaden entschädigt werden. Dies gilt auch, wenn Sie sich zu dem Zeitpunkt, an dem Ihre Katze den Schaden verursacht, selbst im Urlaub oder auf Geschäftsreise befinden und Ihre Katze bei anderen untergebracht ist. Sie bleiben der Eigentümer der Katze und sind daher haftbar. Übrigens wird ein Versicherer bei der Geltendmachung eines Anspruchs immer sorgfältig prüfen, ob kein Unwetter, höhere Gewalt oder ein Verschulden des Geschädigten vorlag.

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